Rechtsprechung
OLG Celle, 23.01.1986 - 5 U 57/85 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,15421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 287 ZPO; § 301 ZPO
Festsetzung von Unterhaltsrenten in einem Teilurteil; Hausrat und Pkw-Vorhaltekosten als "fixe Kosten"; Vorteilsausgleich bei Trauerkleidung; Fiktives Einkommen des getöteten Ernährers - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung von Unterhaltsrenten in einem Teilurteil; Hausrat und Pkw-Vorhaltekosten als "fixe Kosten"; Vorteilsausgleich bei Trauerkleidung; Fiktives Einkommen des getöteten Ernährers
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 21.12.1984 - 8 O 241/84
- OLG Celle, 23.01.1986 - 5 U 57/85
- OLG Celle, 13.02.1986 - 5 U 57/85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.10.1983 - VI ZR 251/81
Ersatz von Mehrkosten des Versicherers bei Behinderung der Schadensfeststellung …
Auszug aus OLG Celle, 23.01.1986 - 5 U 57/85
Diese sollen, einer Bemerkung in einem Urteil des Bundesgerichtshofs zufolge (BGH VersR 84, 79/81) zu den fixen Kosten gezählt werden dürfen; indessen nur dann, wenn der Pkw beim Tode des Unterhaltsverpflichteten schon vorhanden war, weil die Ausstattung der Familie in diesem Zeitpunkt die maßgebliche ist; denn nur sie wird "fortgeschrieben". - BGH, 15.03.1983 - VI ZR 187/81
Zeitliche Begrenzung von Schadensersatzrenten eines minderjährigen Kindes
Auszug aus OLG Celle, 23.01.1986 - 5 U 57/85
Unterhaltsansprüche jeweils für einen überschaubaren Zeitraum festzulegen, es im übrigen aber bei der Feststellung der Verpflichtung zur Unterhaltsgewährung zu belassen (vgl. dazu u. a. BGH VersR 83, 688). - OLG Celle, 15.01.1981 - 5 U 60/80
Auszug aus OLG Celle, 23.01.1986 - 5 U 57/85
Der hierin liegende Vorteil ist zu kompensieren (Senatsurteil vom 15.1.1981 - 5 U 60/80 -); er wird je nach Lage des Falles unterschiedlich bemessen, in dieser Sache ( § 287 ZPO ) mit 20 %.